Fachkräftemangel

Artikel LVZ 17.11.2022

ARTIKEL LVZ NEWS 17.03.2022
KEINE ARBEITSERLAUBNIS FÜR KOCH AUS EITREA BEHÖRDE GEFÄRDET EXISTENZ VON LEIPZIGER RESTAURANT
Heike Reinhardt kommt aus dem Kopfschütteln kaum noch heraus. „Wir fühlen uns total veralbert“, sagt die Leipziger Gastronomin und spricht für ihren Mann Matthias gleich mit. Nicht zuletzt für ihren Schützling: Vor einem halben Jahr erkämpften sie nach mehrfachem Briefwechsel und Ortsterminen mit dem zuständigen Amt eine Arbeitserlaubnis für ihren aus Eritrea stammenden Koch Dawit Gebru Wegu; nun verweigert die Behörde die Verlängerung, weil Personaldokumente fehlen – obwohl der junge Mann aus Eritrea und er seine Arbeitgeber nach eigener Aussage alles versucht haben, um Nachweise zu beschaffen.
Wegu, geboren 1999 in Assab, floh als Dreijähriger mit seiner Mutter wegen des Grenzkriegs zwischen seiner Heimat Eritrea und Äthiopien in den Sudan. 2016, im Alter von 17, machte er sich allein auf den gefährlichen Weg über Libyen – wo ihm von Schleppern die Papiere abgenommen wurden – und das Meer Richtung Europa. Er landete in Deutschland, inzwischen lebt er am Stadtrand von Colditz. Nach absolvierten Sprachkursen und Berufsvorbereitungsjahr trat er bei den Reinhardts im Gasthaus Alte Nikolaischule seine Ausbildung zum Koch an.
„Zuverlässig und fleißig“ sowohl menschlich als auch fachlich war und ist das Ehepaar von dem jungen Mann begeistert. „Ein fantastischer Mitarbeiter, zuverlässig und fleißig“, lobt Heike Reinhardt. Nach erfolgreicher Prüfung stand eine unerwartete Hürde im Berufsweg: Das Ausländeramt in Grimma verweigerte die Arbeitserlaubnis, weil der 22-Jährige mangels Personaldokument seine Identität nicht nachweisen kann. Die eritreische Botschaft versagte laut Wegu die Unterstützung, und in der Heimat konnten ihm Verwandte keinen Nachweis beschaffen. Wegen der Verweigerungshaltung der Behörde schrieben die Reinhardts, die wie alle in der Gastronomie dringend Personal benötigen, unter anderem an Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU).
Zunächst verzeichneten die Gastwirte einen Etappenerfolg: Bis Februar dieses Jahres erteilte die Ausländerbehörde in Grimma vergangenen Sommer eine Arbeitserlaubnis – mit der Auflage, Wegu müsse bis dahin Nachweise seiner Identität erbringen. Das Problem mit der Botschaft: Als oppositionell eingestufte Personen bekommen keine konsularische Betreuung. Davon abgesehen fordert die Einrichtung eine so genannte Reueerklärung gegenüber dem Staat Eritrea und eine Zahlung von 2 Prozent des Nettoeinkommens. „Beides stützt das System in Eritrea, das Menschen unterdrückt, und das lehne ich ab“, sagt Wegu. Gutachten stärkt Dawit Wegu
Ihn stärkt ein Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover: Unter bestimmten Kriterien sei die Abgabe einer Reueerklärung gegenüber dem Staat Eritrea unzumutbar. Nicht zuletzt, „wenn sie nicht dem „inneren Willen“ des*der Betroffenen entspricht – es also kein Ausreisewille abgebildet wird“, so die Entscheidung aus dem Jahr 2020. Auch ein Gutachten zweier Menschenrechts-Organisationen bekräftigt das und kritisiert die „in Deutschland besonders hohe Anforderungen an vorzulegende Dokumente“.
Dieses Gutachten schickte Wegus Leipziger Anwalt Michael Krebs an die Behörde in Grimma. „Bislang gab es jedoch keine Reaktion“, so Krebs. Zuvor waren die Impfpapiere Wegus, die sein Großvater von dem früheren Kinderarzt des Jungen bekam und nach Deutschland schickte, als nicht relevant abgelehnt worden, auch weil ein Lichtbild fehlte. Hinzu kam der Hinweis, dass die Arbeitserlaubnis abgelaufen sei und am 24. März auch die Aufenthaltsgenehmigung erlischt.
Wirtin schickt Protestschreiben Sollten „aussagekräftige Nachweise“ nicht bis spätestens 18. März vorliegen, „wird nach Aktenlage entschieden“, so das Amt. Heike Reinhardt spricht von Willkür. „Auch deutsche Impfausweise besitzen kein Lichtbild und gelten trotzdem als Dokumente.“ Sie zitiert den Koalitionsvertrag, laut dem „Geduldeten in der Ausbildung und in Betrieben mehr Rechtssicherheit durch eine Aufenthaltserlaubnis“ verliehen werden soll.
Und nun? „Ich möchte unbedingt wieder arbeiten“, bekräftigt Dawit Wegu. „Es ist doch viel besser für alle, wenn ich einen Job habe und Steuern zahle, als den Staat als Arbeitsloser zu belasten.“ Und, natürlich, möchte er in Deutschland bleiben dürfen, denn die Rückkehr in seine Heimat ist wegen der politischen Lage und seiner kritischen Haltung undenkbar. Sein Leipziger Anwalt hakt in dieser Woche erneut in Grimma nach. Folgt
keine Lösung, wäre eine Verpflichtungsklage im Eilverfahren denkbar, so sagt er. Um eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen, könnte außerdem die Härtefallkommission eingeschaltet werden. Existenz des Gasthauses wird gefährdet Die behördliche Blockade hat noch eine andere, wirtschaftliche Komponente: „Wenn Dawit nicht bald wieder für uns arbeitet, gefährdet das unsere Existenz“, stellt Heike Reinhardt klar. „Ich frage mich, ob den Ämtern klar ist, dass ihre starren Haltungen angesichts des Arbeitskräftemangels der Wirtschaft enorm schaden.“ Von Mark Daniel

LVZ vom 07./08.08.2021 adaptiert

Unser Anschreiben für unseren ehemaligen AZUBI und eigentlich eingestellten Mitarbeiter,

Namen und Adressaten sind nur Uns bekannt.

Dies ist keine Posse sondern REALITÄT!!!!

Gelebte Willkommenskultur!!!

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich hoffe, dass mein Schreiben nicht in den Mühlen der Bürokratie versandet!

Mit Unglauben haben wir durch unseres ehemaligen Auszubildenden Herrn D G W erfahren, dass seine gemeldete Tätigkeit in unserem Unternehmen sogenannte SCHWARZARBEIT wäre, er ein ausgesprochenes Arbeitsverbot erhalten hat und Ihm sein bisheriger Ausweis genommen wurde!

Nach einem persönlichen Gespräch, mit Frau   …. sind wir nach wie vor fassungslos!

Ein schriftliches Statement unserer Firma gegenüber, gab es seitens der Behörde nicht.

Wird so mit allen Unternehmen in Sachsen umgegangen, die ausländische Fachkräfte ausbilden, die Geld und Zeit in junge Menschen investieren in der Hoffnung dem Fachkräftemangel entgegen zu wirken?!

Ist es gewollt, das junge, ausgebildete Menschen auf Staatskosten zu Hause bleiben müssen, während die Wirtschaft händeringend nach diesen sucht und diese sowohl in unsere sozialen Sicherungssysteme einzahlen würden und sich selbst versorgen könnten?!

Ist dies wirklich so gewollt????

Wir haben Herrn D G W in den letzten 3 Jahren als vorbildlichen Auszubildenden und verlässlichen Kollegen kennen gelernt.

D kam am 16.08.2016 als unbegleiteter Flüchtling aus Eritrea nach Deutschland, zu diesem Zeitpunkt war er minderjährig! Er wurde/wird durch das http://www.bsw-muldental.de betreut.

Ihnen allen ist bekannt, dass unsere Branche die Gastronomie, verschärft auch durch die Coronakrise Hände ringend nach fähigen Mitarbeitern sucht und in den „eigenen“ Reihen kaum oder nicht fündig wird!

Offiziell dazu heißt es:

Auch in Sachsen werden der Bevölkerungsrückgang und die Alterung der Bevölkerung weiter anhalten. Besonders für kleine und mittlere Unternehmen wird es zunehmend schwieriger, Fachkräfte mit den gewünschten Qualifikationen zu gewinnen. Wir haben dato derzeit 6 Auszubildende, davon 5 vietnamesische Bürger/innen, und einen deutschen Auszubildenden, weil unsere Schulabgänger nicht gewillt oder auf Grund von massiven Leistungsmangel nicht geeignet sind eine solche Ausbildung anzutreten. Auch bei einem unserer vietnamesischen Auszubildenden positioniert sich die ABH sehr gegen diesen, was alle zusätzlich belastet!

Die besten Leistungen und das meiste Interesse in/an der Praxis, zeigen mit Abstand unsere ausländischen Auszubildenden!

D hat seine Ausbildung, nach ausreichender, intensiver Vorbereitung mit der ersten Prüfung beendet. Wir haben Ihm, wie auch unserem deutschen Azubi im Service die Übernahme in ein festes Arbeitsverhältnis angeboten. Beide haben zu unserer Freude einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit uns abgeschlossen.

D ist ein sehr wissbegieriger, hilfsbereiter und flexibel einsetzbarer Mitarbeiter. D s Deutschkenntnisse im Hören und Sprechen und Verstehen sind als sehr gut zu bewerten. Er hat sich in unser Team hervorragend eingearbeitet, ist kommunikativ, fleißig und stets zuverlässig. Für uns ist D eine Bereicherung!

Bei 100 Plätzen und 2 Schichten besteht unser Küchenteam derweil aus 2 Köchen in Voll- und 2 Köchen in Teilzeit. Ein Kollege plant gesundheitlich bedingt, seinen Rentenantritt, diesen sollte D auf lange Sicht ersetzen.

ES KOMMEN KEINE neuen ARBEITKRÄFTE vom Arbeitsmarkt, u.a. Coronabedingt sind viele Kräfte in Handel und Logistic abgewandert.

Wir müssen auf unsere eigenen Mitarbeiter zählen können! Es ist für uns unverständlich wie hier eine Entscheidung nach eigenem Ermessen, nicht an der Person und seinem Leumund fest gemacht wird! Dieser Mensch D G W ist für uns wertvoll, egal wo er geboren ist!

D G W, war am 12.08.2020 bei der eriträischen Botschaft, liegt der Behörde vor und wird dafür bestraft, dass diese sich verweigert ein Dokument auszustellen. Er hat seinen Anwalt in diesem Fall eingeschaltet. Parallel probiert er über seine Mutter, welche sich im Sudan als Flüchtling aufhält an einen Geburtsnachweis zu kommen. In einem Land wie Eritrea ein schwieriges Unterfangen.

Ich Verweise hier auf PRO ASYL online: https://www.proasyl.de/…/uploads/2020-1_EritreaimFokus.pdf  Eritrea im Focus. Das Willkürregime wird verharmlost, der Flüchtlingsschutz ausgehebelt!

WENN IN SACHEN D G W KEINE EINZELFALLENTSCHEIDUNG GETROFFEN WERDEN KANN, unterstützt unser Land und unsere Regierung das Regime in Eritrea, MAKABER!

Weiterhin verweise ich auf den Artikel 23 der Menschenrechte: Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf befriedigende Arbeitsbedingungen und auf Schutz vor Arbeitslosigkeit. Jeder hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit. Jeder hat das Recht auf einen fairen Lohn, der ein menschenwürdiges Leben ermöglicht. Wenn der Lohn dazu nicht ausreicht, muss der Staat zusätzlich dafür sorgen. Jeder hat das Recht, zum Schutze seiner Interessen eine Gewerkschaft zu bilden oder beizutreten.

Soweit ich informiert bin hat Deutschland die Menschenrechte unterzeichnet. Ist die Definition für Jeder nicht eindeutig?! Jeder(mann) bezeichnet alle Einzelnen einer Gesamtheit ohne Ausnahme Ich/Wir glaube/n nicht, dass es im Fall von D menschenwürdig ist, Ihn zu Hause auf seine Abschiebung warten zu lassen und zu wissen das er von seinem Heimatland als Deserteur betrachtet wird!

Wann wurde der Satz unserer Bundeskanzlerin geprägt: WIR SCHAFFEN DAS! Was wir schaffen hat sich meines Erachtens auf die Integration bezogen. JETZT, HIER haben Sie die Gelegenheit einen für unsere Gesellschaft wertvollen Menschen zu integrieren!

Ich verstehe nicht, warum D G W nach erfolgreichem Abschluss nicht übernommen werden darf. Die BA würde sofort zustimmen, nur die ABH, gibt diesem jungem Mann keine Chance!

WARUM WID NICHT GESEHEN; DASS EIN IN DIESEM LAND AUSGEBILDETER MENSCH FÜR DIESES LAND EINE BEREICHEUNG IST.

Die lapidare Aussage „uns sind die Hände gebunden“, ist nicht zufriedenstellend!

Wer, wenn nicht die Behörden und die Regierung kann reagieren! Von einem Unternehmen in der Wirtschaft wird immer Flexibilität erwartet, wenn „uns die Hände gebunden sind“ verlieren wir Umsatz ggf. die Existenz!

Ist es politisch gewollt?!

Das durch uns und unser Land ausgebildete Menschen, die eine Arbeitsleistung erbringen wollen und können, diesem Land auf der Tasche liegen?!

Mürbe gemacht werden?!

Und im schlimmsten Fall Menschen umbringen, einfach um auf Ihre Notlage in diesem Land aufmerksam zu machen, weil Sie keiner hört?!

…und da kratze ich nur an der Oberfläche meine Damen und Herren!

Ich frage mich, wenn bei D die ungeklärte Identität der einzige Mangel ist,

WIESO gibt es keine Ermessensentscheidung?

WIESO wollen Sie Ihn nicht dauerhaft integrieren?

…nur weil Gesetze nicht Einzelfall bezogen sind?

Und irgendwo habe ich gelesen:

Ein Bleiberecht können geduldete Menschen erhalten, wenn sie sich trotz Ausreisefrist und den damit verbundenen Restriktionen bei der Integration dennoch nachhaltig integriert haben!

Das gilt für D G W!

Jedoch ist er nunmehr 22 nicht mehr 21 Jahre wie in diesem Schreiben vorgesehen.

Ich/Wir ersuchen in diesem Fall unseren derzeitigen sächsischen Innenminister aufgrund unserer Empfehlung um eine sogenannte Härtefallkommission im Einzelfall für ein Bleiberecht von D G W!

Bitte geben Sie Ihm die Chance, sich seine Zukunft weiter in unserem Land auf zu bauen.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis!

Familie Reinhardt und Team